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... nals“ fliegen dürfen, sind die Piloten jederzeit und gern bereit, bei Unfällen einzu springen. Gliss: „Wenn ein Autofahrer verunglückt ist, und er liegt ein paar Kilome ter weiter auf der Straße als erlaubt, dann kümmert mich die Dienstvorschrift einen Dreck." Glissens Zivilcourage hat ihre Gründe. Eine große Zahl von Unfallverletzten kann nicht gerettet werden, weil das Rettungswesen in der Bundesrepublik nach wie vor völlig verzettelt ist. Bislang mochten die laut Grundge setz zuständigen Bundeslän Dienstvorschrift wird ständig verletzt: SAR-Hubschrauber. der weder einen einheitli chen münzfreien Notruf ein richten noch für funktionie rende Einsatzzentralen sor gen. Obwohl Experten des ADAC ausrechneten, daß jeder Hubschrauber pro Jahr 100 Schwerverletzte vor dem sonst unvermeidlichen Tod bewahren kann, gibt es im mer noch kein sinnvolles Sy stem für die Rettung aus der Luft. Die Münchner Organi sation betreibt selbst neun gelbe „Christoph“-Hubschrauber und strebt an, in den nächsten beiden Jahren zwölf weitere in Dienst zu stellen. Mit dem ADAC kon kurriert eine Vielzahl weite rer, oft regionaler Institu tionen. * Name und Dienstgrad wurden von der Redaktion geändert. Mal ist (wie etwa in Stutt gart) die Deutsche Rettungs flugwacht zuständig, mal (wie etwa in Hamburg) die Feuerwehr, mal das Deut sche Rote Kreuz, der ...