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... Gefängnis unter Gewährung des bedingten Straferlasses. Die vier Kinder des Getöteten klagten auf 19,500 Fr. Schadenersatz und Genugtuung (10,000 Fr. Ersatz für den Verlust des Versorgers, 8000 Fr. Genugtuung, 1500 Fr. Ersatz für sonstigen Schaden) und der Freiburger Appellationshof wies zwar den Anspruch auf Versorgerschaden ab, verurteilte den Chauffeur aber zu 1000 Fr. Schadenersatz und 8000 Fr. Genugtuung. Dieser Entscheid ist vom Bundesgericht bestätigt worden. Der Beklagte hatte seine zivilrechtliche Verantwortlichkeit als Halter des Motorfahrzeuges im Sinne von Art. 37 MFG nicht bestritten. Hinsichtlich des Genugtuungsanspruches des Klägers fiel in Betracht, dass den Beklagten zweifellos ein Verschulden treffe, da er zu rasch gefahren Jsei, die Schneeketten nicht verwendet und beim Versagen der Fussbremse die Handbremse nicht benutzt hatte; dabei wäre er zu besonderer Sorgfalt verpflichtet gewesen« weil er wegen eines in der Kindheit erlittenen Unfalles auf dem einen Auge sehr wenig sieht, auf dem andern ein beschränktes Sehfeld hat. Immerhin konnte sein Verschulden nicht als schwer bezeichnet werden und so stellte sich die Frage, ob Art. 42 MFG auch bei bloss leichtem Verschulden des Beklagten den Zuspruch einer Genugtuungszahlung zulasse. Dies wurde bejaht, denn wenn «namentlich» bei Arglist oder grober Fahrlässigkeit ein ...