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... reichen, die Querstange der Lenkvorrichtung soll durch die Vorderachse geschützt sein; vollbelastet soll der Wagen Steigungen bis mindestens 15 1/2 überwinden und auf denselben anfahren können; es sollen wenigstens zwei voneinander unabhängige Bremsvorrichtungen vorhanden sein; jede einzelne soll genügen, um den vollbelasteten Wagen auf jedem fahrbaren Gefälle bei Fahrt abwärts zum Stehen zu bringen und bei Fahrt aufwärts im Stillstand zu halten; überdies soll der Wagen eine Sicherung gegen Rückwärtslauf haben; es soll für mindestens 6 Fahrstunden Brennstoff mitgeführt werden können ; beim Einrücken sollen die Wagen womöglich mit neuen, jedenfalls mit in gutem Zustande befindlichen Gummireifen versehen sein; die Lastwagen müssen mit einem Packrahmen von wenigstens 25 cm Höhe und mit einer genügend grossen und wasserdichten Blache versehen sein; Warnvorrichtungen und Laternen haben den Anforderungen des Konkordates von 1904 zu entsprechen. Die bei der Besichtigung als tauglich befundenen Wagen sind in der von der kriegstechnischen Abteilung anzulegenden Kontrolle als solche zu vermerken; die Motorwagen-Zuteilungstabelle wird aus dieser Kontrolle gemäss der von der Generalstabsabteilung aufgestellten Bedarfsliste erstellt. Das Aufgebot der vollausgerüsteten Motorwagen erfolgt durch die kantonalen Militärbehörden nach Massgabe der Kriegsmobilmachungsvorschrift. par ...