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... Die Beschwerden: 0 Uberhöhte Kaufpreise ^ Tachometerstände wurden manipuliert 0 Schwere Schäden wurden nur oberflächlich retuschiert 0 Unfallschäden wurden verheimlicht. ADAC-Ingenieur Herbert Hofner resümiert: Die meisten Gebrauchtwagenkäufer glauben, das Risiko bei diesem Geschäft kalkulieren zu können, schließen zu schnell ab und wundern sich über die Folgen.« So erging es zum Beispiel Claus Tiltmann aus Rottach- Egern. Bei der Firma Autodrom in München erstand Tiltmann einen gebrauchten Renault 16. Im Kaufvertrag stand »TUV wird 1976 zum Selbstkostenpreis von Firma Autodrom gemacht«. Tiltmann rechnete mit den üblichen TUV-Gebühren von rund 25 DM, fiel aber aus allen Wolken, als ihm eine Rechnung über 911 DM prä- sentiert wurde. Tiltmann mußte bezahlen, weil mit der Klausel im Kaufvertrag nur die TUV-Gebühr, nicht aber die Reparaturkosten gemeint waren. Beim Gebrauchtwagenkauf muß man aufpassen wie ein Luchs. Am besten merkt man sich folgende 5 Regeln ganz genau: 1B Lassen Sie alle mündlichen Vereinbarungen schriftlich im Kaufvertrag fixieren. Verlangen Sie, daß im Kaufvertrag auch die Ausstattung und der Zustand des Fahrzeugs festgehalten werden. 2a Lesen Sie die Geschäftsbedingungen peinlich genau durch. Gibt es Klauseln, die Ihnen Nachteile bringen können, dann lassen Sie sich von den Experten ...