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... zum Exerzierreglement. Damit ist unsere Aufmerksamkeit nicht mehr in erster Linie auf die Umwelt gerichtet, sondern vor unserem geistigen Auge tauchen Paragraphen auf, die uns sagen sollen, was wir zu tun und zu lassen haben. Und damit bin ich bei dem Thema „Geschwindigkeitsbegrenzung". Der Schildersalat auf diesem Gebiet ist unbeschreiblich und widerspricht oft jeder Logik. Man appelliert nicht an den gesunden Menschenverstand, sondern macht den Kraftfahrer zu einem knopfgesteuerten Roboter. Was wir brauchen, sind in der Regel nicht „Verbotsschilder", sondern ganz wenige „Hinweisschilder", z. B. vor einer Baustelle nicht „20 km", sondern „Baustelle". Ein normaler Mensch überlegt sich dann schon einiges. Es ist doch schon ein Unterschied, ob auf der Baustelle gearbeitet wird, oder ob Feierabendstille über ihr ruht. Dasselbe gilt für Geschwindigkeitsbeschränkungen in Ortschaften, die einmal sehr belebte Straßen haben, ein andermal, zumal früh morgens, völlig menschenleer sind. Hierbei ist auch durchaus unklar, warum einmal 30, einmal 40 und einmal 50 km Höchstgrenze festgelegt sind. Nun zum Gegenverkehr! Warum in aller Welt muß der Gegenverkehr stets die gleiche Straße benutzen? Es gibt unzählige Parallelstraßen auch im Fernverkehr. Ein Beispiel: Die Fernstraße Hamburg—Neumünster—Rendsburg (Flensburg) wird ...