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... dass sie schlechter behandelt würden als die übrigen Mitglieder, und bereits haben wir sagen hören, dass sich unter diesen Umständen die «Berufsfahrer-» einfach von den schweizerischen Wettbewerben fernhalten würden, was -wiederum der Sache an und für sich nicht dienlich wäre. Berufsfahrer im eigentlichen Sinne des Wortes gäbe es in der Schweiz überhaupt nicht mehr. Dieser letzte Satz enthält tatsächlich ein Argument, das gegen die Definition der Zentralsportkommission nicht mit Unrecht vorgeführt werden darf. Denn diese Definition geht etwas zu -weit, wenn sogar die Kommanditäre und Mitglieder eines Verwaltungsrates schlechtweg unter die Berufsfahrer versetzt werden. Anderseits wiederum kann man fragen: wo soll denn überhaupt die Grenze gezogen werden? Die Zweiteilung hat aber noch weitere Konsequenzen, wie wir an einem praktischen Beispiele zeigen wollen. Auf den 30. April gedachte die Sektion Basel die Gempenfahrt auszuschreiben, wobei ein Wanderpreis zum Austrage kommen sollte. Es ergab sich nun von Anfang die Frage: Können wir bloss einen Wanderpreis aussetzen? Und wenn ja, in welcher Klasse, Berufsoder Herrenfahrer, soll er vergeben werden? Oder soll für jede Klasse ein Wanderpreis gestiftet werden? In diesem Falle hätte die Sektion für mindestens 18 Preise aufzukommen. Denn von der üblichen Einteilung in 6 Kategorien nach der ...