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... Die so auf dem Papier einge leitete Enteignung wird mit der Bitte um Schlüssel und Papiere des Wagens - man braucht sie schließlich, um gleich mit dem Auto zur Schätzstelle zu fahren - end gültig vollzogen. Von diesem Zeitpunkt an nämlich ist der Händler rechtmäßiger Besit zer des Autos. Das tragische Finale bricht zu meist mit dem Schätzergebnis über den ehemaligen Autobe sitzer herein. Denn der daraus errechnete Preis liegt weit un ter seinen Vorstellungen und folglich auch unter den Zusa gen des Händlers. Dieser frei lich sieht nun wenig Anlaß, sich um sein Gerede von vor gestern noch arg zu scheren. Er sagt, wir haben einen Ver trag über den Verkauf zum Meist sind es kleine oder mittlere Ge brauchtwagen händler, die mit fragwürdigen Geschäftspraktiken arbeiten. Ihren oft attraktiven Angeboten gegenüber ist äußerstes Miß trauen angebracht. Schätzpreis abzüglich sound so viel Prozent, mündliche Abmachungen kümmern mich überhaupt nicht. Ansonsten erklärt er, in der Zeit zwischen der Schätzung und der Zustel lung der Urkunde auch nicht eben müßig gewesen zu sein, der Wagen sei mittlerweile längst weiterverkauft und da könne man nun nichts mehr machen. Solches außerhalb der guten Sitten und am äußersten Ran de der Legalität praktizierte Geschäftsgebaren wird gele gentlich noch durch kriminelle Details verfeinert. Die Ver ...