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... im Dienste der Verkehrssicherheit überhaupt hingewiesen. Den Ausgangspunkt hiefür bilden die Erfahrungen ges gerichtlich - medizinischen Institutes der Universität Zürich. Dieses untersucht und begutachtet die meisten in seinem Einzugsgebiet, d. h. im Bezirk Zürich sich ereignenden tödlichen Verkehrsunfälle. Die Fragen, welche die Untersuchungsbehörden dabei stellen, sind solche medizinischer Natur, also z. B. Fragen über die erlittenen Verletzungen, über die Todesursache und über die Rekonstruktion des Unfallherganges auf Grund der Gesamtspuren. Häufig werden die Aerzte des Institutes über die Grenzen des Bezirkes, ja sogar des'Kantons hinaus gerufen, und zwar'hauptsächlich'!darfn-, -wenn es sich um Fälle handelt, die in bezug auf rekonstruktive Probleme Schwierigkeiten bieten; dazu gehören u. a. die Fälle mit Fahrerflucht. Eine zweite Aufgabengruppe kommt hinzu: die Feststellung einer akuten Alkohol w i r k u n g , sei es bei einem Motorfahrzeugführer, sei es bei einem andern Verkehrsteilnehmer. Im Jahre 1951 führte das Institut fast 2000 Alkoholbestimmungen durch. Etwa 80 % davon betrafen Führer von Motorfahrzeugen, der Rest hauptsächlich Velofahrer. Die Mehrzahl der Fälle musste eine belastende Interpretation erfahren, wobei nicht nur der Analysenwert, sondern auch das Verhalten des Verdächtigten und die Situation ...