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... Dort betrug das Nenngeld Fr. 50.—, Berufsfahrer nahmen meiner Ansicht nach 16 teil, die Sektion Zürich hätte also ihre Einnahmen durch das doppelte Nenngeld um Fr. 800.— vergrössert. loh kann mir nicht recht vorstellen, dass dieser Betrag in dieser wichtigen Frage hätte eine grosse Rolle Spielen können. Nun hören Sie auch noch meine Argumente. Wir Berufsfahrer sind sohliessliah gleichberechtigte Mitglieder, so gut wie die andern. Dass wir uns tüchtig rühren und viele Wagen zu verkaufen suchen, kann dem A. C. S. nur erwünscht sein. Je mehr wir dem Automobilwesen Anhänger zuführen, in desto weitere Schichten der Bevölkerung dringt der Automobil-Gedanke ein. Es ist hervorzuheben, dass schon mancher Vertreter irgend eine einflussreiche Persönlichkeit zu einem begeisterten Anhänger der Automobilsache gebracht hat, nur dadurch, dass er ihm einen guten Wagen, an dessen Ankauf er ursprünglich nicht im geringsten dachte, liefern konnte. In dieser Beziehung unterstützt unsereiner die Interessen des Automobilwesens. Dann empfinden wir es als unfreundlich, dass nicht gleiches Recht für alle gelten soll, schliesslich waren doch von je her die Garage-Besitzer*- die Vertreter von Wagen ürid Zubehörteilen eine sehr kräftige Stutze des A. C. S. ' Wir wollen dies auch in Zukunft sein und wer repräsentiert schliesslich die volkswirtschaftliche Seite des ...