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... können. Zu verwundern ist ja freilich nicht, dass die Landjäger neue Tatenlust wider die Automobilisten bekommen, wenn ihnen von oben herab durch einen Spezialerlass ins Gewissen geredet wird, «mit aller Schärfe vorzugehen». Dankend akzeptiert wurde schliesslich noch ein Anerbieten des Herrn Jean Frey, ein Flugblatt über das gegenseitige Verhalten der Fuhrleute, Automobilisten etc. im Strassenverkehr auf seine Kosten in einer Auflage von 100,000 Exemplaren drucken und verbreiten zu lassen. W. B. § 2. Zur Teilnahme sind nur 4- und 6-Zylinder-Motorwagen, die vom Eigentümer selbst, der Mitglied des A. C. S. sein muss, gefahren werden, zugelassen, sowie solche, die von einem Lizenzinhaber geführt werden. Rennwagen sind ausgeschlossen. § 3. Die Wagen müssen mit einer kompletten Touren- Karosserie, mit komfortablen gepolsterten Sitzen, sowie mit sämtlichem Zubehör, Laternen, Kotschützer, Hupe etc. ausgerüstet sein. Sog. Notbehelf- « de fortune » -Karosserien werden nicht zugelassen. Es werden folgende Minimalmasse verlangt: Breite des Vordersitzes 1100 mm, » » Hintersitzes 1200 mm, (auf der Aussenseite der Karosserie, über alles hinweg gemessen). Höhe der Sitze: 350 mm über dem Chassis, Tiefe » » 400 » » » » Höhe d. vordem Rücklehnen 750 mm üb. dem Chassis » » hintern » 800 » » » » Horizontale Distanz der Rücklehnen, in der Achse des Wagens gemessen, 1100 mm, bei ...