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... und bewirken, dass die Jurafuss-Strasse T5 nach Eröffnung der N 5 «abklassiert» wird. Als 1986 das Projekt 1:1000 für den Bau der N 9 zwischen Brig und Visp aufgelegt wurde, verweigerte das Baudepartement dem WWF und anderen Umweltorganisationen das Recht, die UVP (= Umweltverträglichkeitsprüfung)-Studie zu fotokopieren. Sie könne auf den Gemeindebüros eingesehen und gelesen werden. Damit sei der Forderung nach rechtlichem Gehör Genüge getan. Anderer Meinung waren da die Umweltorganisationen. Der WWF legte Beschwerde ein und griff gleichzeitig einen anderen Mangel auf. Das Baudepartement hatte es unterlassen, die geplante Strasse im Gelände genau abzustecken. Das werde auch in anderen Kantonen nicht gemacht. Der WWF verwies jedoch auf die entsprechende Rechtsgrundlage und forderte deren strikte Einhaltung. Verletzung des rechtlichen Gehörs In den folgenden drei Jahren wurde diese Beschwerde sowohl vom Departement wie anschliessend auch von der Kantonsregierung abgewiesen. Anders entschied jetzt jedoch das Verwaltungsgericht. Mit der Verweigerung der Fotokopien habe die Verwaltung den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt. Das Recht zu fotokopieren könne heute nicht mehr als unzumutbare Mehrbelastung betrachtet werden. Ebenso bestehe die Forderung nach der Absteckung des geplanten Bauwerks zu Recht, vor allem wenn - wie in ...