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... der neu festgesetzte Beitrag von 24,— DM erst bei nächster Fälligkeit zu entrichten ist. So erhält z. B. ein Mitglied, das bisher mit seinem Kleinkraftwagen bis 500 ccm Motorhubraum in der Gruppe B geführt wurde und dessen nächster Beitrag am 1. 8.1958 oder 1. 9. 1958 fällig wird, auf Grund seines Umschreibeantrages nach Gruppe „E" innerhalb weniger Tage die Mitgliedskarte für die neue Gruppe, während der nächste Beitrag in Höhe von 24,—DM erst am 1. 8.1958 bzw. 1. 9.1958 zu entrichten ist. Der Verwaltungsrat des ADAC will mit dieser, der Entwicklung auf dem Kraftfahrzeugmarkt Rechnung tragenden Maß- nahme, die stetig wachsende Zahl der neu zutretenden Fahrer von Kleinkraftwagen in der neugeschaffenen Gruppe „E" zusammenfassen und in die Obhut des ADAC nehmen. Nachstehend die ab 1.1.1958 gültige Beitragsstaffelung: Aufnahmegebühr Jahresbeitrag Firmenmitgliedschaften nur Gruppe A 4,— DM 36,— DM Persönliche Mitgliedschaften: Gruppe A Kraftwagen über 600 ccm 4,— DM 36,— DM Gruppe E Kleinkraftwagen bis 600ccm 4,-DM 24,-DM Gruppe B Kraftrad jeder Stärke mit und ohne Beiwagen 3,— DM 18,— DM Gruppe C Interessenten (ohne Kraftfahrzeug) 1DM 12,- DM ADAC-Hauptverwaltung Mitgliederabteilung Auch nach Schweden ohne Grenzdokumente Auch Schweden wird, gleich der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz, den privaten grenzüberschreitenden ...