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... Problems soll auf dem Boden und im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen den Kantonen erfolgen, dessen Wesen und Sinn darin liegt, dass der Bund jenen Kantonen unter die Arme greift, deren unzureichende Finanzkraft ihnen die Erfüllung ihrer mannigfachen Aufgaben in wachsendem Masse erschwert. In erster Linie sind das die Gebirgskantone, Schon bisher hat ihnen der Bund u. a, auch auf dem Gebiet des Strassenwesens einen gewissen Beistand gewährt, und zwar zum einen in Gestalt der auf Art. 30 der Bundesverfassung beruhenden jährlichen Entschädigungen an die Kantone Uri, Graubünden, Tessin und Wallis und zum andern in Form der aus dem Alpenstrassenprogramm fliessenden Subventionen. Als eines der Mittel für die Weiterführung und den sofortigen Ausbau dieses Ausgleichs, wobei in vermehrtem Masse der Finanzkraft der Kantone Rechnung getragen werden 6oll, sieht die Botschaft nun auch eine Verbesserung des Die Kehrseite: Kürzung des Benzinzollanteils der Kantone auf maximal 9 Millionen Fr. jährlich. Umgekehrt möchte der Bundesrat den Benzinzollanteil sämtlicher Kantone, der in den letzten fünf Vorkriegsjahren 10,8 bis 12 Mill. Fr. jährlich erreichte, unter Beibehaltung des gegenwärtigen Verteilungsschlüssels auf 9 Millionen Fr. pro Jahr begrenzen. «Diese Einschränkung », argumentiert die Botschaft, « entspricht der Notwendigkeit, die Ausschüttungen des Bundes ...