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... ist die Festlegung der Promillegrenze nicht mehr ausschliesslich Sache des Bundesrats. Vielmehr soll das Parlament das letzte Wort haben: Im Rahmen einer nicht dem Referendum unterstehenden Verordnung der Bundesversammlung hat es freieWahl zu entscheiden, ob der Grenzwert abgesenkt oder auf dem bisherigen Niveau belassenwerden soll. AUCH ANDERE LÄNDER Nach Sichtweise des Bundesrats spricht vor allem die Sicherheit im Strassenverkehr für eine Senkung der Promillegrenze. Der vorgeschlagene Wert trage denwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung, wonach bei einemGrossteil der Bevölkerung die Fahrfähigkeit schon bei einer niedrigen Blutalkoholkonzentration beeinträchtigt sei. Die 0,5-Promille-Grenze sei deshalb auch in den meisten europäischen Staaten bereits geltendes Recht.0,8 Promille bleiben indessen weiterhin eine Richtgrösse, auchwenn sich das Parlament ebenfalls für 0,5 aussprechen sollte. Weil das neue SVG zwischen Angetrunkenheit und einem höheren Mass der Angetrunkenheit (bzw. zwischen nicht qualifizierter und qualifizierter Angetrunkenheit) unterscheidet, schlägtder Bundesrat zwei Grenzwerte vor. Danach soll als angetrunken gelten, wer mit einer Blutalkoholkonzentration im Bereich zwischen 0,50 und 0,79 Promille ein Fahrzeug lenkt. Als in höherem Mass angetrunken werden Fahrzeuglenkende ab 0,80 Promille eingestuft. Das Mass der ...