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... für das Grossistengeschäft sowie das Tankstellengeschäft, doch können auch noch weitere Ausschüsse bestellt werden. Ein Organisationsreglement gibt den Rahmen für die Geschäftsführung, Was die Fachausschüsse anbetriffti so weiden diese vom Obmann der paritätischen Kommission geleitet. Im übrigen gehören ihr als Ver* treter an: l_ a) Beim Ausschuss für das Importgeschäft: je zwei vom .Eidgen. Volkswirtr Schaftsdepartement ernannte Vertreter und 2 Vertreter der' Importeure. Der Ausschuss ist zuständig für alle Fragen des Importes und die Festsetzung der im Inland .verbindlichen Zisternenpreise. Diesbezügliche Beschlüsse müssen einstimmig gefasst. werden. Ist dies nicht möglich, so wird eine Expertise angeordnet. b) Dem Ausschuss für das Grossistengeschäft; je 2 Vertreter der Importeure und der Grossisten. Der Ausschuss ist zuständig für alle Fragen des Grosshandels. c) Dem Ausschuss für das Tankstellengeschäft: je 2 Vertreter des Autogewerbes und der Importeure. Der. Ausschuss ist zuständig für alle Fragen des Tankstellengeschäftes. :; Für regionale und lokale Fragen sind Lokalkonferenzen zuständig, .welche in Basel, Bellinzona, Bern, Genf, Lausanne., Luzern, Neuenburg, St. Gallen und .Zürich gebildet werden. Diese Konferenzen haben alle am Benzingeschäft der. betreffenden Regionen interessierten Gruppen zu umfassen. Für jede Lokalkonferenz ...