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... hier eingeschaltet worden ist. Von den verschiedenen beabsichtigten Änderungen würden zwei den Autofahrer ganz direkt betreffen: der obligatorische Führerausweisentzug bei einer Vereitelung der Blutprobe und das Benützen von sogenannten Radarwarngeräten. Bei der ersten soll der Grund für die vorgesehene Verschärfung in der zunehmenden Tendenz der Verweigerung von Blutproben liegen. Es handelt sich dabei also um einen neuen, selbständigen Tatbestand. Wer künftig die Blutprobe, aus welchen Gründen auch immer, vereitelt, ist automatisch seinen Ausweis los, unabhängig davon, wieviel Alkohol er konsumiert hat. Ob diese Verschärfung allerdings den bisherigen Trend zur Verweigerung brechen und umgekehrt die Zahl der «Selbstanzeigen» nachhaltig beeinflussen wird, steht auf einem andern Blatt. Was das generelle Verbot von Radarwarngeräten angeht, liegt das einzig Positive in der Schaffung einer sauberen gesetzlichen Grundlage. Dass das bestehende Gesetz verschärft und nicht die Verordnung abgeschwächt würde, war ja anzunehmen. Insofern stellt die vorgesehene Änderung keine Überraschung dar. Warum allerdings die Jagd auf diese Geräte mit derartiger Intensität betrieben wird, ist nicht ganz einzusehen. Dies um so weniger, als es sich um eine relativ kleine Zahl von «Delinquenten» handelt und das Argument der gefährdeten Verkehrssicherheit eher ...