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... der Bitte, zu den erwähnten Ausführungen im speziellen und der Stellungnahme der Bundesbehörde zum neuen Verkehrsgesetz im allgemeinen das Wort zu ergreifen. Red. Sehr verehrter Herr Redaktor! Sie haben dem Unterzeichneten die erste Nummer des neuen Jahres geöffnet, um die Automobilisten über Sinn und Zweck der Verordnung zum neuen Automobilgesetz, die mit dem Gesetz am 1. Januar 1933 in Kraft getreten ist, zu orientieren. Nichts könnte mir erwünschter sein, als gerade durch Vermittlung Ihrer Zeitung zu den Automobilisten zu sprechen. Denn die «Automobil-Revue» bedeutet für diejenigen, die zuerst mit den Vorarbeiten für den Erlass der gesetzlichen Vorschriften über den Autojfyabilverkdhr beauftragt waren und seit deren Inkrafttreten für deren Durchführung verantwortlich* sind, mit ihrem vielseitigen Inhalt eine Fundgrube für Anregungen und zugleich der Spiegel, der die Auswirkungen der Vorschriften und deren Auslegungen auf den Verkehr und den in diesem stehenden Automobilisten wiedergibt. — Sie ist deshalb das vornehme Instrument für die enge Fühlung der Behörden mit dem Bürger; ganz besonders weil sie sich nicht darauf beschränkt, den Einsendungen der Beteiligten Raum zu geben, sondern weil sie sich zu den wichtigen fragen eine eigene Meinung bildet und diese 'mit Ueberzeugung vertritt. Dass wir dabei ab und zu mal eins ausgewischt kriegen, geht in ...