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... wurde übertragen auf die Verfügung Nr. 2 des Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes vom 15. November 1939 betreffend die Landesversorgung mit flüssigen Kraftund Brennstoffen (Rationierung für Personenwagen, Lieferwagen und Motorräder). Im Bundesratsbeschluss vom 21. Februar 1941 über die Landesversorgung mit flüssigen Kraftund Brennstoffen und Mineralölen, der den eingangs genannten Bundesratsbeschluss vom 26. 9. 39 ablöst und ersetzt, ist die erwähnte Gliederung nicht mehr enthalten, wohl aber in der Verfügung Nr. 2 B des Eidg. Volkswirschaftsdepartementes vom 26. Februar 1941 (Abschnitt II, Alt. 12, in welchem die Einteilung der Personenwagen, Lieferwagen und Motorräder in Dringlichkeitsund Quantitäts- Kategorien geregelt wird). Und endlich ist die gleiche Gliederung wiederum zu finden in den Verfügungen Nr. 1 B des Kriejjf.-Indusrtrieund -Arbeits-Amtes vom 27. Februar 1941 und 2 B des KIAA. vom 25. März 1941, in denen das Rekursverfahren betr. die Einteilung der Personenwagen, Lieferwagen und Motorräder in Rationierungs- Bezugsgruppen geordnet wird. Diese Angliederung der Lieferwagen an die Gruppe der Personenwagen und Motorräder, die sich auswirkt in der Einteilung der Fahrzeuge in Dringlichkeitsund Quantitäü-Kategorien und in PS-Klassen, sowie im Zusatzverfahren (die Zusätze für Lieferwagen sind aus den kantonalen Zusatzkontingenten für PW, LW und ...