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... eine gleichartige Vereinbarung mit Deutschland. Wir nehmen gerne an, dass, wenn einmal die Vollziehurigsverordnung zum Automobilgesetz glücTdich unter Dach gebracht ist, der Bundesrat in vermehrtem Masse sein Augenmerk auf die weiteren Erleichterungen im Reiseverkehr richten wird und wir in absehbarer Zeit gleichartige Vereinbarungen mit unseren weiteren Nachbarn, so Frankreich und Oeserreich, treffen können. Unser Fremdenverkehr kann hieraus nur Nutzen ziehen und nach den vielen Schwierigkeiten aller Art, welche sich dem internationalen Reiseverkehr in den letzten beiden Jahren entgegengestellt haben, ist es bitter nötig, die frü- here Freizügigkeit wieder herzustellen, wenn möglich sogar zu erweitern. B. Die Zeichen mehren sich, dass, entgegen anders lautenden Versicherungen, eine Erhöhung des Benzinzolls in naher Aussicht steht. Gegen eine derartige Belastung des Strassenverkehrs muss energisch Front gemacht werden. Das Benzin, als ein wirtschaftlich unentbehrlicher Gebrauchsartikel, ist jetzt schon übermässig belastet. Entgegen der gesetzlichen Vorschrift, wonach solche Gebrauchsartikel nur mit geringen Zöllen belegt werden sollen, beträgt der Benzinzoll gegenwärtig 158 Prozent des Warenwertes, hat aber auch schon 200 Prozent überstiegen. Wenn sich die Motorfährzeugbesitzer bisher mit dieser Zollbelastung abgefunden haben, so werden sie sich ...