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... SVG) setzt eine konkrete oder jedenfalls erhöhte abstrakte Gefährdung andererPersonen voraus. Die abstrakte Gefährdung, die beim Überfahren eines Rotlichts ohne Weiteres gegeben ist, reicht nicht aus. Eine erhöhte abstrakte Gefährdung ist erst dann gegeben, wenn die nahe liegende Möglichkeit einer konkreten Gefährdung oder Verletzung besteht. Dies war im vorliegendenfall auszuschliessen. Unter diesen Umständen verneinte das Bundesgerichteine erhöhte abstrakte Gefährdung und hiess die Beschwerde vonXgut, weshalb ihm die Verwaltungsbehörden den Ausweis zu Unrecht entzogen hatten (Urteil des Kassationshofs 6A.19/2006).! Kommentar Keine erhöhte Gefährdung Grundsätzlich setzt ein Führerausweisentzug nach leichter,mittelschwerer oder schwerer Widerhandlung stets eine Gefährdung anderer Personen voraus (Art. 16 ff. des Strassenverkehrsgesetzes: Wer durch Verletzung von Verkehrsregeln eine geringe Gefahr, eine Gefahr odereine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt). Die abstrakte, also mögliche Gefährdung allein,die beim Überfahren eines Rotlichtsignals zweifellos gegeben ist, genügt zum Entzug des Führerausweises laut Bundesgerichtnicht. Im vorliegenden Fall befandensich die beiden Personen auf der linken Strassenseite. Sie waren also noch mehrere Meter entfernt vom Autofahrer. Zudem stand für sie das ...