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... Das früher obligatorische Handzeichen dürfe und solle deshalb vermehrt wieder angewendetwerden, um die Absicht anzuzeigen, den Fussgängerstreifenzu benützen Aber auch die Grundeinstellung der Lenker spiele eineSchlüsselrolle. In dieser Hinsicht bestehe Handlungsbedarf. Ein konsequenteres Verzeigen fehlbarer Lenker sei neben der Information und Ausbildungein probates Mittel der Einstellungsbeeinflussung, monierteBloch. Daneben müssten aber auch anlageseitig Verbesserungen vorgenommen werden. Namentlich gelte es, alle Streifenauf ihre Übereinstimmung mit den verbindlichen Normen der Vereinigung SchweizerischerStrassenfachleute (VSS) zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. Kein Zurückkommen «Ein Zurückkommen auf die frühere Regelung ist deshalbausgeschlossen», betonte Hans Peter Bloch, Abteilungschefbeim Bundesamt für Polizeiwesen (BAP), an einer von der Beratungsstelle für Unfallverhü- tung (bfu) organisierten Fachtagung im Rahmen der Ausstellung «Gemeinde 97» in BernVom BAP abgelehnt werden auch neue Markierungen, nachdem ein Vemehmlassungsverfahren ergeben bat, dass Zusatzmarkierungen (Zickzacklinie auf der Fahrbahn, markierter Fussgängerwarteraum aufdem Trottoir, zusätzlicher Haltebalken quer zur Fahrbahn)mehrheitlich abgelehnt werden. Damit sei aber die Fussgängerstreifenproblematik nicht vom Tisch, betonte der BAP-Vertreter. Vielmehr ...