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... Wer allerdings glaubt, daß diese Summen vielleicht nicht ausreichen könnten, kann bei seiner Versicherung deren Erhöhung gegen eine geringfügige Prämie beantragen. Wer außerdem seine Mitfahrer besonders schützen will, kann eine Insassen-Unfallversicherung abschließen, die schon z. B. mit 5000 DM Tod, 10 000 DM Invalidität, 500 DM Heilkosten zu einer Prämie von DM 32.35 pro Jahr von den Versicherungen in Deckung genommen wird. Es sind also schriftliche Haftungs-Verzicht-Erklärungen völlig unnötig und Zi B. bei Minderjährigen, wenn sie nicht in Begleitung ihrer Eltern sind, auch ganz wertlos. Der lachende Dritte bei solchen Erklärungen ist höchstens die Haftpflicht-Versicherungsgesellschaft. Werner Beding, Versicherungsmakler in Hamburg. Unser Rechtsberater sagt hierzu: Es stimmt, daß das fragliche Problem durch die Zwangshaftpflichtversicherung weitgehend an Bedeutung verloren hat, es ist aber keineswegs durch diese beseitigt. Zunächst ist an den zwar seltenen, aber keineswegs unmöglichen Fall zu denken, daß der Ersatzpflichtige nicht durch Versicherungsschutz gedeckt ist. In letzter Zeit gewinnt diese Möglichkeit dadurch an Bedeutung, daß z. B. bei Trunkenheit am Steuer die Haftpflichtversicherungen ihre Haftung gegen über dem Versicherungsnehmer auszuschließen versuchen. Im übrigen ist Ihnen sicher bekannt, daß das Problem der Haftung bei ...