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... in Zürich und den Schweiz. Azetylenverein in Basel, welche die amtliche Kontrolle über die Dissousgasflaschen ausüben, verpflichtet wurden, die Aufsicht und Instandhaltung der zu motorischen Zwekken verkauften Dissousflaschen auch in Zukunft sicherzustellen. Dissousflaschen sind nämlich nur dann als betriebssicher und ungefährlich zu bezeichnen, wenn sie sachgemäss unterhalten und gepflegt werden, und aus diesem Grunde waT es nötig, eine Regelung zu treffen, die es ausschliesst, dass die Flaschen in einem späteren Moment in unkontrollierbare und unverantwortliche Hände gelangen. Periodisch müssend ie Flaschen überdies durch den Schweiz. Azetylenverein inspiziert und kontrolliert werden. Es lässt sich somit leicht einsehen, dass eine solche fortlaufende und seriöse Ueberwachung nur dann gewährleistet ist, wenn die Flaschen eich in Händen befinden, die den Dissousgasfabriken bekannt und zu Kontrollzwecken erreichbar sind. Dass die Dissouswerke für die Flaschen nur einen relativ bescheidenen Betrag in Aussicht nehmen kSnnen, hat seinen Grund darin, well es sich zum grossen Teil um Spezialflaschen handelt, die zu Schweisszwecken nicht ohne weiteres verwendet werden können, und weil dabei weiter eine sehr grosse Anzahl von Flaschen in Frage steht, für die die Dissouswerke nach dem Kriege wahrscheinlich kaum mehr Verwendung hätten. Im Vergleich zu ...