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... dass es Autobahneinfahrten gibt, wo die Signalisation mangelhaft ist oder sogar fehlt. Bei Unfällen sollten die Autofahrer bereits fünf oder besser zehn Kilometer vor der Unfallstelle vorgewarnt werden können. Was zu tun ist, kann nicht der ACS entscheiden; dafür müssen Fachleute Vorschläge ausarbeiten. Im weiteren wies Sektionspräsident Carl E. Weidenmann darauf hin, dass mit dem Erlass der neuen Abgasvorschriften und der Kündigung des ECE-Relgmentes der Bundesrat unter dem Zwang früherer Zusicherungen einen nicht unbedenklichen Alleingang angetreten habe. Es sei zu hoffen, dass die Schweiz auf dem Gebiet der Abgasvorschriften bald wieder in die Gemeinschaft der übrigen europäischen Staaten zurückfinde. Alleingänger seien nicht nur im privaten Bereich wenig beliebt. Erste Zwischenergebnisse über das Unfallgeschehen im Bereich der Städte und Ortschaften, in denen «generell 50 km/h» vorgeschrieben sind, haben nach C. E. Weidenmann zu voreiligen Kommentaren geführt, die einer ernsthaften und sachlichen Grundlage entbehren. Der ACS erwartet von den zuständigen Behörden, dass die Versuche im vorgesehenen Umfang zu Ende geführt und erst nach eingehender Auswertung der Ergebnisse definitive Anordnungen getroffen werden. Mehr zu lokalen Ereignissen Stellung nehmend, konnte der Sektionspräsident feststellen, dass durch die Verwerfung der ...