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... sich zu entschliessen, in letzter Stunde noch eine andere, sichere Unterkunft zu suchen. Gerade weil die Hoteliers nun ihre bezügliche Verantwortlichkeit genau kennen, versichert sich ein vorsichtiger Hotelier gegen jeden bezüglichen Schaden durch Eingehung einer Feuerversicherung. So viel im allgemeinen. Was nun speziell die Verantwortlichkeit des Hoteliers für ein bei ihm eingestelltes Automobil betrifft, so kann nach richtiger Auffassung darüber auch kein Zweifel sein, dass es zu den vom Gaste eingebrachten Sachen gehört, der Gastwirt also ebenfalls für jeden Schaden aufzukommen hat, sofern ein Verschulden des Gastes und seiner Leute nicht nachgewiesen werden kann. Nun ist jedenfalls von vornherein sicher, dass das Automobil ein Gegenstand von bedeutendem Wert ist. Das braucht aber doch gewiss dem Gastwirt nicht erst gesagt zu werden, das versteht sich von selbst. Das sieht doch der Hotelier eines erstklassigen Hotels dem Auto ohne weiteres an, und wenn er selbst anordnet, dass es in seiner Remise untergebracht wird, so hat er eben damit selbst angeordnet, dass es in seine Obhut gestellt wird und er dafür verantwortlich ist. (Fortsetzung folgt.) Das Resultat der Expedition ergab, dass die Aussagen des Herrn Seifert ignoriert, der Autler gebüsst und das Verkehrsvereinsmitglied zur Tür gewiesen und mit Hinauswerfen bedroht wurde, und dies alles mit ...