Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... den Wagen zum im Vertrag genannten Restwert von BMW abzukaufen. Nanu, gehört der Wagen so nicht dem Garagisten? Ziel wäre aber gewesen, dass er am Ende des Null-Leasings dem Leasiqgnehmer gehört. Ist gesetzlich bedingt Theoretisch besteht so betrachtet wirklich die Möglichkeit, dass ein Garagist ein «Geschäft» wittert und den Wagen nicht zum Restwertpreis an den ursprünglichen Leasingnehmer weitergibt, sondern ihn anderweitig wesentlich teurerzu Geld macht. Aus der Sicht von Brancheninsidern stark geschäftsschädigend. Da würde ein Garagist für ein paar schnelle Franken das Renommee seines Unternehmens aufs Spielsetzen. Zudem dürfte er auch vor Gericht abblitzen, sollte ihnder Kunde allenfalls vor den Kadi zerren. Warum aber läuft der Weg auch beim Null-Leasing amSchluss via Restwert über den Garagisten? Die Antwort ist einfach: Null-Leasing mit einem Restwert Null würde als Umgehung der gesetzlich festgelegten Teilzahlungsbestimmungen gelten. Also musste der Anschlussvertrag so moduliertwerden, dass am Ende des angestrebten Null-Leasings haltdoch ein Restwert besteht, zu dem der Garagist den Wagenvon der Bank übernehmen muss. Die Idee ist natürlich dann schon die, dass der Garagist dem Leasingnehmer den Wagen zu genau dem Restwertdann auch weiterverkauft, cs Darf das passieren? Gelegenheit macht Diebe unddas heisse Wetter vielleicht auch. ...