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... verstossen die Vorkehrungen sogar gegen das ungeschriebene Verfassungsrecht der freien Wahl des Verkehrsmittels. In der Tat sind die ins Auge gefassten Massnahmen recht einschränkend. Praktisch alle Stadtteile werden erfasst. Als wichtigste Kategorie sind jene Strassen aufgenommen, «an denen die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung überschritten und auch nach Einführung des Katalysators nicht eingehalten werden». Das sind wegen der hohen Verkehrsmengen in den meisten Fällen Hauptstrassen. Nach Angaben des Stadtrats weisen 75 km oder 10% des städtischen Strassennetzes eine Lärmbelastung auf, die über dem Alarmwert von 70dB(A) liegt. Schon von diesem Standpunkt aus seien Massnahmen notwendig. Doch nicht nur deswegen. Auch die verschärften Abgasvorschriften des Bundes machen für die Erreichung der vorgeschriebenen Grenzwerte bei stark befahrenen Strassen eine Verkehrsreduktion um 10 % nötig. Diese 10 % würden aber für eine wirksame Eindämmung des Lärms bei weitem nicht genügen, sondern dafür wären Verkehrsreduktionen bis zu 90 % erforderlich, um die Belastungen unter den Grenzwert von 65 dB(A) zu senken. Damit sei aber der Zielkonflikt vorprogrammiert. Es gelte nun die Luftbelastung innert des gesetzlichen Zeitrahmens bis 1994 so zu senken, dass die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung eingehalten werden können. Neben technischen Massnahmen ...