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... Resultate dieser Zürcher Kontrollen zeigen, dass es mit der vorschriftseemässen Ausrüstung der Wagen, d. h. mit deren Anpassung an die neuen eidgenössischen Vorschriften, zum Teil wenig gut steht und dass die Garagen und Reparaturwerkstätten noch sehr viel zu tun haben, bis die Anpassung nur elnigermassen vollzogen ist. Diese etwas unbefriedigende Tatsache ist wohl darauf zurückzuführen, dass die eidgenössischen Vorschriften zum Teil eine divergierende Auslegung ermöglichen und den Autobesitzern so im Zweifel lassen, ob nun die vorgenommene Aenderung auch die richtige sei. Gewiss wurden von Bern aus gewisse Anleitungen für Zweifelsfälle gegeben, die aber der Oeffentlichkeit vielleicht zu wenig bekannt geworden sind. Daneben blieben aber noch einige wichtige Fragen ziemlich offen. Es ist das Verdienst dieser Kontrollen, wenn in engster Zusammenarbeit mit der kantonalen Motorfahrzeugkontrolle nun eine Abklärung und so eine Standardkontrolle geschaffen werden konnte, die bei den kantonalen und städtischen Polizeiorganen beste Würdigung fand und die auch der kantonale Polizeidirektor. Herr Regierungsrat Pfister, in einem Anerkennungsschreiben als Vorbild einer erspriesslichen Zusammenarbeit zwischen Behörden und Verbänden bezeichnete. Die bisherigen Resultate der ersten drei Kontrolltage — die Gesamtergebnisse werden später folgen — lassen ...