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... hat (die nähere), auf der der Verkehr von links rollt und ihn bedroht. So ergab sich schon bald die Forderung nach Mitverantwortung des Vortrittsberechtigten, das heisst nach einem sich selbst sichernden Linksblick bei der Einfahrt in eine Kreuzung. Da aber nur eine Fahrstrecke von wenigen Metern (halbe Strassenbreite), das heisst die Zeitspanne von kaum einer Sekunde zwischen sicherndem Linksblick und obligatem Rechtsblick liegt, bedeutet dies eine Teilung der Aufmerksamkeit nach zwei verschiedenen Seiten. Die Verpflichtung, mit nur halber oder dreiviertel Aufmerksamkeit und dazu noch unter dem Druck des eigenen Bedrohtseins von links ein gefährliches Kreuzungsmanöver durchführen zu müssen, muss zwangsläufig zu Unfällen führen und ist heute einfach nicht mehr zu verantworten. Zwei Auswege aus dieser unfallträchtigen Situation stehen uns zur Verfügung: Erstens: Unter Beibehaltung der Vorschrift des Rechtsvortrittes verlängern wir durch, ein Stoppsignal die Entscheidungssekunde um ein Vielfaches und heben zudem durch dasselbe den bisherigen Rechtsvortritt an dieser signalisierten Stelle auf zugunsten der von links kommenden Fahrer. Diese Vortrittsregelung, die einen sehr guten Sicherungserfolg aufweist, wird trotz der hohen Kosten, ihres Ausnahmecharakters und ihres hochgradigen Verkehrsverzögerung besonders in der Deutschen Bundesrepublik immer ...