Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... Qerichtssaal. Die Erkundigungspflicht des Automobilisten bei Straßensperrungen! Ein Mitglied des A. D. A. C. war mit seinem Kraftfahrzeug über die Notbrücke bei Kettwig v. d. Br. diesem Orte zu durch die Miihlengasse gefahren, wobei er am Ausgange dieser in die angrenzende Wilhelmstraße rechts einbog. Am Berührungspunkt dieser beiden Straßen war eine für die die Mühlengasse passierende Fahrzeuge erkennbare Tafel aufgestellt, welche den Kraftfahrzeugen die Benützung der Wilhelmstraße verbot. Das Mitglied wurde angezeigt, weil es trotzdem die Wilhelmstraße befahren hatte. Es entschuldigte sich damit, daß es die Tafel nicht gesehen habe und daß ihm der Brückenwärter auf Befragen erklärt habe, er hätte hinter der Miihlengasse rechts zu fahren und daß er demgemäß auch hätte sich einrichten müssen. Das Schöffengericht hielt keine der beiden Entschuldigungen für stichhaltig und erkannte auf eine Geldstrafe. Das Mitglied legte hiergegen Berufung zum Landgericht ein mit dem Erfolge, daß es freigesprochen wurde. Das Gericht ging hierbei von der Anschauung aus, daß mit Rücksicht auf die durch den Umbau der Brücke geschaffenen besonderen Verkehrsverhältnissen zur fraglichen Zeit der Angeklagte der Anschauung sein konnte und durfte, daß er von dem Brückenwärter, einem mit den Verhältnissen vertrauten Manne, die richtige Auskunft erhalten hat und danach zu ...