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... doppelt so hoch wie die eines Autos mit Verbrennungsmotor. Auf dem Beifahrersitz können Kleinkinder unter Umständen doch mitgenommen werden. Zwar läßt der Wortlaut der StVO Ausnahmen nurdann zu, wenn keine Rücksitze vorhanden sind oder diese bereits durch Kinder unter 12 Jahren besetzt sind. In einer Stellungnahme zu einer Leseranfrage in der MOTORWELT 5/80 hat das Bundesverkehrsministerium nunmehr aber ergänzt, daß die Polizei »nicht einschreiten« wird, wenn Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr auf dem Beifahrersitz durch spezielle Rückhaltevorrichtungen (Kindersitze) gesichert sind. Kommentar Für mehr Geld weniger Sicherheit Daß Autotechniker gelegentlich von den Verkaufsstrategen ihrer Firmen vergewaltigt werden, wenn es darum geht, die billigere statt der besseren Lösung zu wählen, ist ein offenes Geheimnis. Völlig widersinnig wird die Sache jedoch, wenn aus modischen Rücksichten den Ingenieuren die schlechtere (unsicherere) Konstruktion aufgezwungen wird, obwohl sie teurer ist. Wenn etwa bei Audi ausgerechnet das schnellste und teuerste Modell lichtschwächere Scheinwerfer erhält als das langsamere und billigere. Die Erkenntnis, daß breite Scheinwerfer die Straße weitaus besser ausleuchten - und gleichzeitig den Gegenverkehr weniger blenden - als die kleinen runden oder viereckigen Leuchten in ...