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... km/h schneller gefahren war. Der Fall ereignete sich 1995 auf Zuger Kantonsgebiet. Inzwischen sind die Ansätze von Bussen und Nebenkosten erhöht worden J. H. M. Abschluss sicherstellen Ein Start Hegt nach Auffassungdes Aargauer Baudepartements nicht nur im kantonalen, sondern auch im nationalen Interesse. Deshalb haben sich derKanton und die beschwerdeführende Arbeitsgemeinschaft ineiner Vereinbarung darauf geeinigt, die Beurteilung der offenen Rechtsfragen von der Frage der Bauausführung abzukoppeln. Der Kanton kann den Vertrag mit dem ausgewähltenKonsortium abschliessen, und dieses kann mit der Arbeitsvorbereitung, die auf den 5. Januarvorgesehen war, beginnen Unterschiedliche Auffassungen Das Verwaltungsgericht wirdnur noch darüber urteilen, ob der Vergabeentscheid rechtmässig war. In dieser Frage gehen dieMeinungen nach wie vor auseinander. Der Kanton Aargau beruft sich auf das am 1. Mai 1997 in Kraft getretene Submissionsdekret, das bei Grossaufträgen auf die neuen Gatt-Vorschriftenhinweist. Die beschwerdeführende Arbeitsgemeinschaft willeinige Punkte durch das Verwaltungsgericht geklärt haben. Sollte ihren Anträgen entsprochen werden, würde sie für ihre Aufwendungen gemäss Submissionsdekret entschädigt. grn. Kanton Aargau einigt sich mit Beschwerdeführern Grünes Licht für A1-Belagserneuerung Mit den Belagsarbeiten an der A 1 zwischen ...