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... nicht passie ren durfte. Glauben Sie, dass eine Privat person so kulant gewesen wäre? Ich nicht. Wenn Sie bei einer Privatperson einen Wagen kaufen und nach Verkaufs abschluss Mängel feststellen, dann wer den Sie vielleicht das Argument hören: «Wenn Sie selber keine Ahnung haben, dann hätten Sie eben einen Experlen mitbringen müssen.» Damit hat der Verkäufer auch noch recht. Wieviel glauben Sie, dass Sie spa ren können, wenn Sie einen Sachver ständigen mitbringen, auch wenn Sie ihm einen Stundenlohn oder ein Nacht essen bezahlen müssen? Wie wäre es mit dem Garagisten, welcher das Auto später für Sie pflegen muss? Er ist in je dem Fall mehr als neutral. Versteigerungen «Bei einer Versteigerung hat man kaum die Gelegenheit, sich das Auto richtig anzusehen», hört man immer wieder. Warum eigentlich nicht? Sie können na türlich schlecht verlangen, dass Sie den Wagen am Versteigerungstag probefah ren können. Wenn Sie jedoch wirklich Interesse zeigen, dann ist eine Probe fahrt wahrscheinlich am Tage vorher möglich. Auch bei einem Auktionsauto ist es in teressant zu wissen, ob der Wagen dem Auktionshaus oder einem privaten Ein bringer gehört. Kaufen oder ersteigern Sie ein Auto von einem renommierten Händler oder von jemandem, der am liebsten selber nicht in Erscheinung tre ten möchte? In diesem Fall würde ich das Auktionshaus fragen, ob und wie der Besitzer des Wagens bekannt ist. ...