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... zwischen Siders und Brig als Nationalstrasse zweiter Klasse gemäss Netzbeschluss vom 21. Juni 1960 beschlossen worden, und diesen Abschnitt hatte der Bundesrat vierspurig genehmigt. Folglich hätte alles klar sein können. Eben nicht. Volksinitiativen haben, neben Beschwerden, die Eigenschaft, dass sie einmal getroffeneEntscheide wieder rückgängig machen und ein Projekt um Jahre verzögern können, auch wenn das wenig sinnvoll erscheint. Solangedas Recht zur Initiative in der Verfassung verankert ist,muss man mit diesem Umstand leben. So ist die Alpeninitiativemit ihrem Verbot des Ausbaus von Transitstrassen im Alpengebiet schlicht ein Unsinn, der dadurch, dass die vier davon betroffenen Abschnitte jetzt abschliessend aufgezählt sind, auch nichtgemildert wird. Wir stehen nun vor der Situation, dassvier Strassenteilstücke mit einem Ausbauverbot belegtsind, an dem sich — so wie der politische Wind heuteweht — in absehbarer Zeit nichts ändern wird. Damit ist gleichzeitig der so notwendige Ausbau des Gotthardstrassentunnels in weite Ferne gerückt. Nicht dass er ganz verunmöglicht würde, aber er ist viel schwieriger geworden, weil es dasInstrument der Gesetzesinitiative nicht gibt und daher ein entsprechender Vorstoss zwingend auf dem beschwerlicheren Wege der Verfassungsänderung erfolgen müsste. Die Alpeninitiative ist schliesslich auch ...