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... in eiligem Schritt. Dabei stiess siemit der linken Seite des Pw von X zusammen und verletzte sich erheblich. Das Bezirksgericht Baden verurteilte X wegen fahrlässiger Körperverletzung, begangendurch Missachten des Vortritts auf dem Fussgängerstreifen zu einer Busse von 300 Franken. Dagegen rekurrierte X bis ans Bundesgericht. Die Beschwerdeführerin machte unter anderem geltend,die Vorinstanz habe ausser Acht gelassen, dass der Fussgängerstreifen durch eine Verkehrsinsel unterteilt ist und deshalb jeder Teil des Übergangs als selbstständiger Streifen gilt (Art. 47 Abs. 3 der Verkehrsregelnverordnung).Deshalb sei sie nicht zum Anhalten verpflichtet gewesen, als die Fussgängerin Y den die Gegenfahrbahn querenden Teil des Übergangs betreten habe. Vielmehr habe sie sich darauf verlassen dürfen, dass die FussgängerinY auf der Verkehrsinsel anhalten und sich neu orientieren werde. In seinem neuesten Urteil bestätigt das Bundesgericht, dass bei Fussgängerstreifen, die durcheine Verkehrsinsel unterteilt sind, jeder Teil des Übergangs als selbstständiger Streifen gilt. Damit habe der Fussgänger nach Erreichen der Verkehrsinsel von neuem zu prüfen, ob er den Vortritt für den weiteren Teil des Übergangs ausüben darf. Das bedeutet aber nicht, dass der Fussgänger auf der Verkehrsinsel, welche den Streifen unterteilt, in jedem Fall einen Sicherheitshalt ...