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... zu fahren. Theoretisch trifft das zu. Doch aus der Praxis ist auch bekannt, dass das Risiko, gegen das Strassenverkehrsgesetz zu verstossen, mit zunehmender Kilometerleistung ansteigt. Das heisst nicht, dass ein Berufsfahrer mit Samthandschuhen angefasst werden soll. Aber esbedeutet, dass die hohe Fahrleistung neben der Beurteilung der beiden Verstösse samt ihren Begleitumständen auch zur Gesamtwürdigunggehört. Es ist wirklich nicht dasselbe, ob sich jemandnur während 5000 km der «Gefahr» aussetzt, einen Verstoss zu begehen, oder ob er sich 50000 oder gar 100000 km «exponiert». Das Urteil des Bundesgerichts erweckt den Anschein, die Fälle würden nach Schema F entschieden. Zwei Verstösse innerhalb eines Jahres - und seien sie auch leicht-, und wegist der Ausweis. Das mag konsequent sein. Den individuellen Umständen trägt es nicht Rechnung. Von einem Urteil muss man aber verlangen, dass es sich um individuelle Gerechtigkeit bemüht. ao Nach zwei Verwarnungen ist der Ausweis weg Verschärfte Praxis zum Führerausweisentzug. Wer innerhalb eines Jahres zwei Verwarnungenkassiert, muss den Führerausweis für einen Monat abgeben. Der Fall hatte sich im Kanton Neuenburg zugetragen. In LaChauxde-Fonds war ein Automobilist von der Polizei erwischt worden, der die Innerortsgeschwindigkeit von 50 km/h nach Abzug der Toleranz um 16 km/hüberschritten hatte. ...