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... es auch verschiedene Sonntage seinkönnen KÜRZERES FAHRVERBOT Im Unterschied zum Beschluss des Nationalrats soll das Fahrverbot nicht von 5 bis 22 Uhr gelten, sondern lediglich von 8 bis 20 Uhr. Vom Fahrverbot ausgenommen wären der öffentliche Verkehr (ÖV), berufsmässige Fahrten mit Gesellschaftswagen,Fahrten von und mit behinderten Personen sowie der öffentliche Dienst. Die Verwaltung ist vonder Verkehrskommission beauftragt worden, diese Eckdaten in entsprechende Gesetzesbestimmungen zu fassen und rechtliche Fragen der Umsetzung abzuklären FRÜHESTENS IM HERBST Da die Kommission das Geschäft erst am 20. August zu Endeberaten wird, wird es frühestens in der Herbstsession vom Plenum behandelt werden können. Anschliessend gelangt es zur Differenzbereinigung nochmals in dieGrosse Kammer. Ob das noch in der gleichen Session möglich ist,bleibt abzuwarten Sollten sich die beiden Kammern auf einen autofreien Sonntag pro Jahr tatsächlich einigen,so haben die Initianten den Rückzug ihres Begehrens in Aussicht gestellt. -ie- KOMMENTAR Schon ist «Vision Zero» in aller Munde JOrg Wick/Max Nötzu Wie von der AR der vergangenen Woche aufgedeckt, wird die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) dem Bundesrat unter dem harmlosen Titel «Vision Zero» rund 80 zum Teil einschneidende Massnahmen vorschlagen, mit denen die Zahlder Schwerstverletzten und Toten im ...