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... nicht erspart. Bei mehr als 1,3 Promille bleibt alles beim alten: Wie schon bisher gilt diese Marke als Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit. Hebendem obligatorischen Eintrag in die Verkehrssünderkartei drohen ein schwerwiegender Vermerk im Strafregister, stattliche Geldund Freiheitsstrafen so wie der Entzug des Führer scheins auf wenigstens sechs Monate. Im Gegensatz zum befristeten Fahrverbot, bei dem das Dokument ohne Schwierigkeiten nach Ablauf der Frist wieder ausgehändigt wird, erweist sich die Wieder beschaffung eines entzogenen Führerscheins als weit um ständlichere Angelegenheit: Man muß ihn neu beantragen. Trotz akuten Personalmangels ist zu erwarten, daß die Polizei ihre Kontrollen inten siviert. Dabei sind Irrtümer nicht immer auszuschließen - wer unmittelbar nach dem letzten Schluck Alkohol in eine Kontrolle gerät und in das Teströhrchen blasen muß, kann dadurch den Anschein von Trunkenheit erwecken und muß sich eine Blutprobe gefallen lassen. Um sich die ser Prozedur zu entziehen, ist es ratsam, zwischen dem letz ten Schluck und der Blaspro be zumindest eine Viertel stunde verstreichen zu las sen - die kontrollierenden Beamten sind auf Wunsch zu einer solchen Schonfrist vor der Blasprobe zu bewegen. Versicherung Weiche Welle bei den Autoversicherern Die bundesdeutschen Versi cherer haben den Autofahrern zum 1. ...