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... möglichst unverändert niedrig zu ahnden, nämlich mit nur fünf Mark, und die Erhöhungen auf „gefahrenträchtige Verstöße“ zu beschränken. Von zehn auf 20 Mark steigt ab Juli die Strafe zum Beispiel für verbotenes Halten in zwei ter Reihe, für Nichtbeachtung des Stopzeichens und für mangelhafte oder fehlende Warn zeichen bei Pannen. Zehn oder 20 Mark kostete bisher das verbotene Halten auf der Auto bahn — jetzt sind 40 Mark fällig. Neu hinzugekommen sind Verstöße — Strafe 40 Mark — wie Behinderung von Einsatzwagen der Polizei und Rudis jugendliches Delikt, „unnütz hinund herzufahren“. Ab Juli werden Strafzettel also teuer und sich wohl auch noch vermehren. Schon immer hatten wir Autofahrer den Verdacht, die Polizei messe die Leistungsfähigkeit ihrer Beamten auch daran, wie viele Mandate sie den Verkehrsteilnehmern verschrieben; natürlich wurde jedesmal dementiert. Nun aber gestand im Pressezentrum des Düsseldorfer Landtages Polizeihauptkommissar Klaus Schlicht, „daß Polizisten bevorzugt befördert wer den, die viele Strafanzeigen von ihren Streifengängen mitbringen“. Einzelne Dienststellen führten sogar Strichlisten; Beförderungen würden abgelehnt mit der Begründung, „zu wenig gebührenpflichtige Verwarnungen herangeschafft“ zu haben. Wieder bestritten die Innenminister der Länder, nur Baden-Württemberg gab zu, hier führe die Polizei „Check-Tagebücher“, die korrekt ...