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... bewohnter Gebäude untergebracht werden, ohne dabei zu berücksichtigen, daß die Anlage selbst der steten Gefahr der Vernichtung ausgesetzt ist, wenn beim Bau derselben nicht auf Gründlichkeit in der Gefahrenbeseitigung das Hauptaugenmerk gelegt wurde. Gerade der Durchführung gesunder Sicherheitsgrundsätze steht vielfach eine Verständnislosigkeit der Hauptbeteüigten im Wege, welche teils auf instinktiver Abneigung gegen behördliche Vorschriften, teils auf einer gewissen Gleichgültigkeit beruht, indem sich z. B. manche Unternehmer jedes selbstständigen Nachdenkens über nötige Sicherungsmaßnahmen enthalten und alles den Aufsichtsorganen überlassen. Hierbei vergißt man, daß behördlicherseits immer nur das Notwendigste gefordert wird und damit noch keine Gewähr für unbedingte Unfallverhütung gegeben werden kann. Nicht uninteressant ist die Tatsache, daß schwere Benzinexplosionen aufgetreten sind, bei denen sich zunächst das Vorhandensein oder die Entstehungsursache eines Zündfunkens nicht feststellen ließ. Eingehende Untersuchungen haben dann ergeben, daß die Exploedonen ,auf den verhängnisvollen Einfluß elektrischer Energie bei der Lagerung feuergefährlicher Flüssigkeiten zurückzuführen war. Als besonders bekanntes Beispiel seien dazu genannt die Benzinexplosionen in Blexen und in Rummelsburg, welche unter fast gleichen Begleiterscheinungen ...