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... verstärktwerden. Zu schützen sind namentlich jene Konsumenten, die nicht imStande sind, ihre wirtschaftliche Situation richtig einzuschätzen bzw. Versuchungen nur schwerwiderstehen können, einen für sie ruinösen Konsumkredit zu beanspruchen. Gemäss bundesrätlicher Botschaft dient das Gesetz dem Konsumentenschutz. Waren es in der ersten Beratung knapp 20 Artikel, die zu revidieren waren, wurde das Gesetz im Laufe der umfassenden parlamentarischen Diskussion mit Anträgen angereichert und zu einem Werk mit 40 Artikeln aufgebläht. Unter den neu eingefügtenArtikeln im revidierten Gesetz fällt das Widerrufsrecht auf, dasden Konsumenten vor übereilten Schritten zur Erlangung eines Kredits schützen soll. Im Gegenzug wird, dies als Folge des neuenEherechts, bei verheirateten Personen auf die schriftliche Zustimmung des Ehepartners verzichtet. Neu müssen die Kreditgebereine Informationsstelle für Konsumkredit einrichten und dorthin alle relevanten Daten liefern. Ferner werden mit der Inkraftsetzung des KKG die Bestimmungen über den Abzahlungsvertrag aufgehoben. Derartige Verträge sind künftig ebenfalls dem KKG unterstellt. Schliesslich wird beim Vorauszahlungsvertrag das Widerrufsrecht von heute fünf auf sieben Tage verlängert. GROSSER MARKT Kreditgeschäfte spielen in derSchweiz eine wirtschaftlich bedeutende Rolle. Das Volumen wird zurzeit auf ...