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... mit Ursprung ausserhalb der EU/EFTA-Staaten noch der effektive Zoll (Gewichtszoll) hinzukommt. Die 11,6 1/2 setzen sich zusammen aus 7,6 1/2 Mehrwertsteuer und 4 % Autosteuer (eingeführt 1997). Dabei wird die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis plus die Autosteuer (plus allenfalls die Zollgebühr von 12 bis 15 Fr./100 kg) erhoben. Weist der Verkäufer im Ausland die Mehrwertsteuer auf der Rechnung aus (im EU- Raum beträgt die immerhinneu 19%>), kann diese bei der Ausfuhr am Zoll zurückgefordert werden. Je nach Land wird aber dafür eine Bestätigung der Verzollung des Autos in der Schweiz verlangt, kann also erst nachträglich zurückgefordertwerden. Auskunft erteilt die Zollbehörde des jeweiligen Landes, in dem das Auto gekauft wird Zollfreie Einfuhr Wenn im Zusammenhang mitAutos von zollfreier Einfuhr in die Schweiz gesprochen wird, ist nur die Befreiung vom relativ bedeutungslosen Gewichtszoll gemeint. Die Mehrwertsteuer und die Autosteuer müssen in jedem Fall bezahlt werden Zollbefreiung gibts, wenn das Auto als Ursprungsware eines Staates der EU/EFTA oder weiterer Staaten gilt, mit denen WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNGCERTIFICAT DE CIRCULATION DES MARCHANOISES CERTIFICATO Dl CIRCOLAZIONE DELLE MERCI die Schweiz ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat (z. B. Türkei, Israel, Marokko, u. a.). Für Privatpersonen ist inGrenzfällen kaum ersichtlich, ob nun ...