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... zur wirksamen Ausnützung der Erfindungen zur Verfügung stellen und während fünf Jahren auch sämtliche weiteren einschlägigen Erfin dungen für die Gesamtdauer der betreffenden Patente gegen angemessene Lizenz gebühr überlassen. Ebenso können die Käufer in Deutschland die Überlassung von Lizenzen sonstiger, nicht in ihren Fabrikationszweig gehörender Bosch-Pa tente nebst allen technischen Angaben und Fabrikationserfahrungen gegen an gemessene Gebühr fordern. Gegen diese vorläufige Verordnung hat die Geschäftsleitung der Robert Bosch GmbH, fristgemäß Beschwerde eingelegt. Sie vertritt den Standpunkt, daß in der Begründung des Entflechtungsbefchls Unkenntnis der wirklichen Verhältnisse und Zusammenhänge zum Ausdruck käme und daß eine übermäßige Konzentra tion wirtschaftlicher Macht nicht vorläge. Die befohlene Entflechtung bedeute, eine Zerreißung des eigentlichen Arbeitsgebietes der Firma auf dem Gebiet der Produktion von Zündeinrichtungen, wodurch ein wesentlicher Teil der Produk tion vom Stammwerk abgetrennt und damit die Versorgung der deutschen Kraft fahrzeugindustrie sowie der in Deutschland laufenden Kraftfahrzeuge mir elek trischem Zubehör und Ersatzteilen zunächst unterbunden und auch' späterhin außerordentlich erschwert wird. Dies i?t entschieden zutreffend, da Bosch einen großen Teil des gesamten Bedarfs an elektrischen Ausrüstungen für ...