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... Parlamenten betreffend einer geplanten «Autorennbahn» im benachbarten Elsass zu folgender Stellungnahme veranlasst: Durch das Strassenverkehrsgesetz (SVG) sind in der Schweiz Rundstrekkenrehnen verboten. Der ACS als Inhaber der Sporthoheit in der Schweiz verlegte deshalb die zur Schweizer- Automobil-Meisterschaft zählenden Rundrennen ins Ausland; die Rennen in Monza, Hockenheim und Ulm sind aber mit weiten Anfahrtswegen verbunden. Eine Rundstrecke in unmittelbarer Nähe der Schweiz würde deshalb sowohl von den Organisatoren als auch von den aktiven Sportlern, deren Zahl in den letzten Jahren ungewöhnlich stark angestiegen ist, sehr begrüsst. Eine permanente Rundstrecke steht aber nicht nur für Rennzwecke zur V :ügung. In Hockenheim werden z. B. im Jahre 1969 neben sechs Rennveranstcl';ungen 38 Ausbildungskurse, Fahrerlehrgänge usw. organisiert. Diese vermitteln jedem verantwortungsbewussten Alltagsfahrer vermehrte Kenntnis und Beherrschung seines Fahrzeuges und tragen somit wesentlich zur Sicherheit im Strassenverkehr bei. Auch Behördemitglieder bestätigen das in wachsender Zahl. Der ACS und der SAR (Schweiz. Autorennsport-Club) veranstalten neben den bekannten Ausbildungskursen in Montlhery und Monza in diesem Jahr allein in Hockenheim 16 solcher Kurse! Ausserdem stehen permanente Rennpisten für Versuchsfahrten der Automobilund ...