Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... Kantonsgebiete in Zukunft wünschenswert und für die Interessen des A. C. S. von Vorteil sei. Die Mehrheit der Delegierten schloss sich noch im November 1920 in Freiburg der Auffassung der Sektion Bern an, es wurde jedoch allgemein der Ansicht Ausdruck gegeben, dass die bisherige Einteilung früher oder spä- ter fallen müsse; im Automobilwesen stünden vielfach lokale Interessenfragen im Vordergrund, die eben nur eine lokale Sektion richtig lösen könne; die kantonalen Fragen Hessen sich dann am besten durch Kantonalverbände behandeln, während Fragen von schweizerischem Interesse durch den gesamten A. C. S. nach wie vor am besten vertreten würden. Auch der Hinweis auf andere Automobilverbände, die in ihrer Mitgliederwerbung weniger formell und entschieden freier vorgingen, spielte in der Aufstellung der neuen Statuten eine wichtige Rolle. Nach langen Beratungen der Statutenkommission, unter der sehr geschickten und arbeitsreichen Tätigkeit von Herrn Anton Dufour in Rheineck (St. Gallen) kam eine Lösung zustande, die von der Generalversammlung vollständige Billigung fand. Das kantonale Gebiet wird aufgegeben, es können sich demzufolge in einem Kanton mehrere Sektionen des A. C. S. bilden; überall da, wo sich wenigstens 25 Mitglieder zusammenschliessen, ist die Grundlage für eine neue Sektion geschaffen. , Auch die territoriale Einteilung, die bei ...