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... Charmey verseucht sind. Zwischen der Konstatierung des Seuchenfalles bei Charmey und dem Erlass des regierungsrätlichen Verbotet konnte man drei Wochen iang die Seuche ins Simmental ungehindert verschleppen, ohne dass es die Regierung für notwendig fand, einzuschreiten. Geradezu unglaublich klingt indessen die Meldung, dass die Strasse nur für den Automobilverkehr gesperrt ist, während man den übrigen, bedeutend gefährlicheren Verkehr sich abwickeln lässt. Die Automobile, die in den allerseltensten Fällen in den Kuhställen einkehren, hält man von der Strasse fern, diejenige Bevölkerung jedoch, deren Beruf und Lebensweise eine tägliche Berührung mit dem Vieh bringt, lässt man frei passieren. Der bernische Regierungsrat hat mit seinen Automobilerlassen keine glückliche Hand, den Fremdenverkehr im Berner Oberland schädigt er um Hunderttausende durch ein rückständiges Sonntagsverbot, wie es in diesem weiten und unnötigen Umfang nirgends in der ganzen Schweiz existiert; die Automobilfahrer in der Bundesstadt und in anderen grossen Hauptorten teilt er in zwei Klassen, den einen Leuten erlaubt er Sonntag nachmittags zu fahren, den andern nicht, geradezu salomonische Weisheit ist in der oben skizzierten Bestimmung über den Automobilverkehr am Jaunpass niedergelegt. Hoffentlich nützt das Ding! strasse. Einem uns soeben telephonisch von der Polizeiwache ...