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... als 2000 Wagenbesitzer der Schweiz es vorgezogen haben, ihre Fahrten ins Ausland zu verlegen, und dass anderseits der Besuch von auswärts für unser Fremdenland auffallend gering ist. Die Unübersehbarkeit der kantonalen Bestimmungen, ihre rücksichtslose Anwendung durch die Exekutivorgane und die bestehende Antipathie im Volke bewirken, dass der schweizerische Boden von Automobilisten soviel als möglich gemieden wird. Aus diesen Gründen hatte sich die aargauische Sektion des A. C. S. entschlossen, ihre Bergfahrt jenseits des Rheines durchzuführen, und es wird nicht überraschen, wenn dieses Beispiel Nachahmung findet, indem man sich anders bald nicht mehr zu helfen weiss. Auch dem gewissenhaftesten Fahrer ist es mit dem besten Willen nicht möglich, an der Unmenge kleiner und teilweise sonderlichen Vorschriften der Kantone reibungslos vorüberzusteuern. Früher oder später verfällt jeder der polizeilichen Gewalt; denn wenn es ihm gelungen ist, einen Kanton glücklich zu passieren, so erreicht ihn das Geschick um so sicherer im nächsten. Dies um so eher, als ihn selbst das gemütliche Tempo einer sonntäglichen Spazierfahrt durch mehrere Staaten führen kann, von denen einer weniger Spass versteht als der andere. Als jüngst eine Tessinerin in das Krankenhaus von Roveredo im bündnerischen Misox gebracht werden sollte, mussten dem Automobil an der Grenze Pferde ...