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... Wegund Brückengelder. Aber noch bis in die neue Zeit erhoben einige Kantone Gebühren für die Benützung von Alpenstrassen, und zwar unangefochten. Erst mit dem Bundesbeschluss vom 21. September 1928 über die Ausrichtung von Bundesbeiträgen an die Kantone für den Strassenbau wurde das unterbunden. Die Rechtsauffassungen sind aber heute noch umstritten. So vertritt Bundesrichter Jäger die Auffassung, dass' das Verbot zur Erhebung von Gebühren nur für Strassen, die dem allgemeinen Verkehr, nicht aber für Strassen, die nur bestimmten Benutzern offen stehen, Geltung haben könne. Wenn auch der Zeitpunkt für die Konzessionserteilung für private Autostrassen noch nicht gekommen sei, so hätten Bund und Kantone doch ein Interesse daran, heute schon den damit zusammenhängenden Fragenkomplex zu studieren. Die Gesetzgebung müsse der modernen Entwicklung rasch angepasst werden. Die Antwort von BundesratFeldmanr, war in mehrfacher Hinsicht verklausuliert, abgesehen davon, dass er abschliessend unterstrich, der Bundesrat nehme mit der Auskunft in keiner Weise Stellung zum konkreten Projekt einer Autobahn über die Gemmi, dem Nationalrat Kämpfen nahesteht. Zunächst untersuchte der Chef des Eidg. Justizund Polizeidepartements den Begriff der Privatstrasse. Es sind Strassen, die in privatem Eigentum stehen. Dienen sie nur dem privaten Verkehr, können sie vom ...