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... einen diametral entgegengesetzten Standpunkt ein. Gemäss Finanzhaushaltgesetz sei eine Aufteilung in ordentliche und ausserordentliche Rechnungen nicht zugelassen. Die Aussagekraft der Finanzrechnung als Abbild allerhaushaltwirksamen Aktivitäten des Bundes würde stark eingeschränkt, wenn die zweckgebundenen Treibstoffzolleinnahmen und die entsprechendenStrassenverkehrsausgaben in einer eigenen Rechnung erfasstwürden. Eine Annahme der Motion könnte dazu führen, dass auchfür andere Bereiche, in denen Spezialfinanzierungen bestehen(z. B. Sozialversicherung, Landwirtschaft), Sonderrechnungengeführt würden. Im übrigen würde die Entwicklung sowohlder zweckgebundenen Einnahmen als auch der Strassenausgaben in der heutigen Finanzrechnung vollständig erfasst, unddie geforderte Transparenz über sämtliche Bewegungen im Zusammenhang mit der Spezialfinanzierung des Strassenverkehrs sei sichergestellt. Dass man für PTT und SBB Sonderrechnungen führt, hängt nachden Erläuterungen des Bundesrats damit zusammen, dass diese Betriebe nach unternehmerischen Gesichtspunkten undnicht nach den .Kriterien der öffentlichen Finanzwirtschaft geführt werden. Gar nicht begeistert ist dieLandesregierung von einer Verzinsung der Rückstellung zugunsten des Strassenbaus. Bei den Treibstoffgeldern handle essich um voraussetzungslos geschuldete Abgaben, die ...