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... Nennungsformulares, unter Beiafügung des Nennungsgeldes, für D.M.V.-Mitglieder, sowie der Vereine Strassburg, Colmar und Metz 5 Mk. pro Fahrzeug, und für Mitglieder der „Rhenania" 2 Mk. pro Fahrzeug. Wissentlich falsche Angaben auf dem Meldeformular haben Ausschluss ohne Rückzahlung des Einsatzes zur Folge. Der Einsatz ist ganz Reugeld. Ferner ist der Vorstand des Motorenklubs „Rhenania" berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe der Gründe zurückzuweisen. Nennungsschluss 3. August 1907, abends 6 Uhr. Nachnennungen sind bis zum 8. August 1907, abends 6 Uhr, bei doppeltem Einsatz zulässig. § 7. Disqualifikation der Fahrer, bezw. ein sofortiger Ausschluss kann erfolgen: a) Wenn die behördlichen Vorschriften übertreten wurden; b) wenn sich die Angaben des Fahrers im Anmeldeformular als unwahr erweisen; c) wenn dem 9rbeitsausschuss. bezw. seinen Vertretern und den Kontrolleuren Auskunft über sachliche Angelegenheiten nicht oder nicht wahrheitsgetreu erteilt wird; d) wenn dem Fahrer nachgewiesen wird, aass er trotz Verwarnung durch Ortschaften zu rasch fährt, oder Konkurrenten innerhalb des Weichbildes der Ortschaften überholt: e) wenn Klagen wegen ungebührlichen Betragens des Fahrers gegen ein Mitglied des Arbeitsausschusses, bezw. dessen Vertretern und den Kontrolleuren eingelaufen, resp. wenn den Anordnungen dieser Herren nicht prompt Folge ...